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Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2011 für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Vom 5. November 2011 (§§ 1–3)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einmalzahlung für Beschäftigte
§ 3 Inkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2011
Fassung: 05.11.2011
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§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) fallen.