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ATV
Text gilt ab: 01.01.2022
Fassung: 01.03.2002
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

(Tarifvertrag Altersversorgung – ATV)
Vom 1. März 2002

Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: