Inhalt

MiZi
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 29.04.1998
5
Mitteilungen an das zentrale Vollstreckungsgericht
Hebt das zuständige Vollstreckungsgericht oder das Beschwerdegericht die Eintragungsanordnung auf, weil sie von Anfang an rechtswidrig war, teilt es dies dem zentralen Vollstreckungsgericht zusammen mit der Entscheidung nach § 882d Absatz 3 ZPO mit.