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Ergänzende Bestimmungen zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
1. Zu § 1 EBAO:
2. Zu § 1 Abs. 5, § 11 Abs. 2, § 16 EBAO:
3. Zu § 4 EBAO:
Bereich erweitern
4. Zu §§ 5, 7, 9, 13, 14 EBAO:
5. Zu § 5 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EBAO:
6. Zu §§ 9, 10 EBAO:
7. Zu § 15 EBAO:
8. In-Kraft-Treten:
Inhalt
ErgEBAO
Text gilt ab: 01.08.2006
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3.
Zu § 4 EBAO:
Abweichend
von Abs. 2 ist die Zahlungsfrist (§ 3 Abs. 2 EBAO) nicht in der Kostenrechnung, sondern in der Zahlungsaufforderung (vgl. § 5 Abs. 1 EBAO) anzugeben.