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VermGeoLEV/4. QE
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 08.10.2012
§ 7
Ziel des Vorbereitungsdienstes
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, den Referendaren und Referendarinnen die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur Bewältigung der Aufgaben ihrer künftigen Berufsfelder in der Vermessungsverwaltung und der Verwaltung für Ländliche Entwicklung benötigen und sie zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten heranzubilden, die den Anforderungen einer leitenden Tätigkeit in der Verwaltung gewachsen sind.