Inhalt

VermGeoLEV/4. QE
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 08.10.2012
§ 4
Dienstbezeichnung
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerber und Bewerberinnen führen die Dienstbezeichnung „Referendar für Vermessung, Geoinformation und Ländliche Entwicklung“ bzw. „Referendarin für Vermessung, Geoinformation und Ländliche Entwicklung“.