Inhalt
2. Änderungen
Es ergeben sich folgende Änderungen:
2.1 RuVA-StB 01
2.1.1 Bild 1 (Seite 8)
2.1.1.1
Der Entscheidungsablauf ist dahingehend zu korrigieren, dass für die „Verwertungsklasse B“ das Verwertungsverfahren nach Abschnitt 4.3 gestrichen wird.
2.1.2 Tabelle 1 (Seite 9)
2.1.2.1
In der Zeile „Verwertungsklasse B“ ist das Verwertungsverfahren „(4.3)“ zu streichen.
2.1.2.2
Die Verwertungsklasse A1 (PAK-Gehalt im Ausbauasphalt ≤ 10 mg/kg) und die Fußnote 3 sind zu streichen.
2.1.3 Abschnitt 4.3 (Seite 11)
2.1.3.1
Der 2. Satz ist wie folgt zu ergänzen: „…, wenn diese in Tragschichten unter wasserundurchlässigen Deckschichten eingebaut werden.“
2.1.3.2
Der 3. Satz ist zu streichen.
2.1.4 Tabelle 3 (Seite 12)
2.1.4.1
In Zeile 4 ist in der Spalte Verwertungsklasse „B“ zu streichen.
2.1.4.2
Die Fußnote 1 ist zu streichen.
2.1.4.3
Zeile 5 ist zu streichen.
2.2 ZTV VAG-StB 02
Im letzten Satz des Abschnittes II.1 Allgemeines ist nach ungebundenen oder hydraulisch gebundenen Tragschichten „unter wasserundurchlässigen Deckschichten“ zu ergänzen.
[Amtl. Anm.:] Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 11. März 2011 (AllMBl S. 85)