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LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

Anlage 4   Standard-Angaben für Bestellungen

A.   Bestellungen in elektronischer Form:

Die Bestellung nachgewiesener Medien erfolgt online bei der besitzenden Bibliothek auf der Basis der im Einzelfall genutzten Datenbank.
Die bestellende Bibliothek ist verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Lieferung von der gebenden Bibliothek benötigten Bestellinformationen zu liefern. Dazu zählen insbesondere:
Bestellende Bibliothek, Sigel, Lieferadresse;
Benutzer-Identifikation (Name und/oder Benutzernummer);
Ggf. Zusatzinformationen: z.B. Kostenübernahmeerklärung für außergewöhnliche Kosten; Akzeptanz von anderen Auflagen, sofern bestellte Auflage nicht verfügbar.
Die automatische Weiterleitung elektronischer Bestellungen zwischen einzelnen Datenbanken bei Nichtverfügbarkeit ist auf der Basis der beteiligten Systeme zulässig.

B.   Bestellungen in konventioneller Form:

Sofern Online-Bestellungen nicht möglich sind, können Bestellungen vorerst auch noch auf konventionellem Weg erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
Bestellformulare als Datenbankausdrucke (Versand per Post, als Fax),
Leihscheinformular der LVO von 1993 („roter Leihschein“; dieser übergangsweise bis zum 31. Dezember 2004).
Dabei sollen in der Bestellung standardmäßig folgende Mindestangaben enthalten sein:

1.   Bibliographische Angaben

a.
Monographien:
Autor/Herausgeber
Titel
Ort, Verlag
Erscheinungsjahr, Auflage
ISBN
Physische Form
b.
Mehrbändige Werke, Schriftenreihen:
Zusätzlich Gesamttitel, Bandangaben, Zählung
c.
Aufsätze:
Autor, Titel
Fundstelle mit Titel (Autor), Seitenzahl, Erscheinungsjahr, ISSN/ISBN
d.
Angabe ermittelter Bestandsnachweise:
Quelle, Sigel der besitzenden Bibliothek(en), Signatur(en)
e.
bei Bestellungen ohne Bestandsnachweis:
Erforderlich ist zusätzlich die Angabe einer bibliographischen Quelle.

2.   Bestellinformationen

Bestellende/nehmende Bibliothek, Sigel, Lieferadresse
Benutzer-Identifikation (Name und/oder Benutzernummer)
Bestellnummer
Bestelldatum
Zusatzinformationen: Akzeptanz von anderen Auflagen; Kostenübernahmeerklärung für außergewöhnliche Kosten.
Bei Bestellungen ohne Bestandsnachweis:
Bei Leitwegfestlegung Angabe von max. 3 Stationen; Angabe der max. Erledigungsfrist.