Inhalt

LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

1.   Allgemeines

1.1  

Der Deutsche Leihverkehr – im folgenden „Leihverkehr“ – ist eine kooperative Einrichtung der Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermittlung und Lieferung von Medien, unabhängig von der physischen Form.

1.2  

Der Leihverkehr dient hauptsächlich der Forschung und Lehre, darüber hinaus auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Berufsarbeit.

1.3  

Vom Leihverkehr ausgenommen sind Medien, die

1.3.1  

bei der bestellenden Bibliothek bzw. ihrem Bibliothekssystem oder

1.3.2  

bei einer anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek am Ort verfügbar sind, auch wenn diese Bibliothek nicht zum Leihverkehr zugelassen ist,

1.3.3  

im Handel zu einem Preis von unter 15,00 EURO erhältlich sind.