Inhalt
§ 23
Anwendbarkeit des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Ländern, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten richtet sich nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie den folgenden Vorschriften.