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VGH München, Beschluss v. 13.01.2025 – 6 B 24.175
Titel:

Verwaltungsgerichte, Streitwert, Vorverfahren, Kosten des Verfahrens, VGH München, mündlich Verhandlung, Bevollmächtigter, Zuziehung, Beschlüsse, Rechtszug, Vorsitzender, Tenor, Urteil, Euro, Schließt

Schlagworte:
Einstellung des Verfahrens, Urteil, Verwaltungsgericht Regensburg, Kosten des Verfahrens, Streitwertfestsetzung, Mündliche Verhandlung
Vorinstanz:
VG Regensburg, Urteil vom 27.09.2023 – RO 11 K 22.681
Fundstelle:
BeckRS 2025, 821

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 27. September 2023 – RO 11 K 22.681- ist gegenstandslos geworden.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.
IV. Der Streitwert wird festgesetzt auf 7.570,58 Euro.
Nachdem niemand mehr das Wort wünscht, schließt der Vorsitzende die mündliche Verhandlung um 11:15 Uhr.