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VG München, Beschluss v. 31.10.2025 – M 5 E 25.7446
Titel:

Beamtenverhältnis auf Zeit, Zwischenverfügung, Verlängerung

Normenkette:
VwGO § 123
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Zeit, Zwischenverfügung, Verlängerung

Tenor

Der Antragsgegner wird vorläufig bis zu einer Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag verpflichtet, das Beamtenverhältnis auf Zeit der Antragstellerin über den 3. November 2025 hinaus zu verlängern.

Gründe

1
Zur effektiven Wahrung der Rechte der Antragstellerin ist deren Beamtenverhältnis auf Zeit über den 3. November 2025 hinaus vorläufig bis zu einer Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag zu verlängern. Die Kammer muss die Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheids vom 23. Oktober 2025 anhand der noch vorzulegenden Akten prüfen können, ohne dass durch Zeitablauf vollendete Tatsachen geschaffen werden. Ohne den vorliegenden Beschluss würde das Beamtenverhältnis auf Zeit der Antragstellerin mit Ablauf des 3. November 2025 enden.