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OLG Bamberg, Beschluss v. 24.11.2025 – 3 U 35/25 e
Titel:

Berufungsrücknahme, Entscheidung, Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter, Zurücknahme, Berufungsverfahren, Prozessbeendigung

Schlagworte:
Berufungsrücknahme, Entscheidung, Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter, Zurücknahme, Berufungsverfahren, Prozessbeendigung
Vorinstanz:
LG Bayreuth vom -- – 1 HK O 30/24

Tenor

1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 € festgesetzt.

Gründe

1
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.