Titel:
Wert des Streitgegenstandes, Beschlüsse, Verfahren, Tenor
Schlagworte:
Streitwertfestsetzung, Verfahren, Vergleich, Arbeitsgericht, Richter, Schweinfurt, Streitgegenstand
Rechtsmittelinstanz:
LArbG Nürnberg, Beschluss vom 02.06.2025 – 2 Ta 25/25
Fundstelle:
BeckRS 2025, 17703
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 9.180,00 € und für den Vergleich auf 12.240,00 € festgesetzt.