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BayObLG, Berichtigungsbeschluss v. 05.05.2025 – 203 StRR 10/25
Titel:

Berichtigungsbeschluss

Normenkette:
ZPO § 319 Abs. 1
Schlagworte:
Übertragungsfehler, Beschlussberichtigung, Amtsweg, Senatsbeschluss, Fehlerkorrektur, Offensichtlichkeit, Verfahrensfehler
Vorinstanzen:
BayObLG, Beschluss vom 28.01.2025 – 203 StRR 10/25
LG Amberg, Urteil vom 11.10.2024 – 3 NBs 178 Js 2772/22
Fundstelle:
BeckRS 2025, 17343

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 28. Januar 2025 wird auf Seite 4 im Ordnungspunkt II 2 c.bb Zeile 2 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass die Wörter „Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit“ mit den Worten „Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit“ ersetzt werden.

Entscheidungsgründe

1
Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler. Der Beschluss des Senats war daher von Amts wegen zu berichtigen.