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VG München, Beschluss v. 20.11.2024 – M 28 S 24.4196
Titel:

Straßen- und Wegerecht, Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen an Stützmauer, einstweiliger Rechtsschutz (erfolglos), Verweis auf Hauptsacheentscheidung

Normenketten:
LStVG Art. 7 Abs. 2
LStVG Art. 9
BayStrWG Art. 2 Nr. 1 a
VwGO § 80 Abs. 5
Schlagworte:
Straßen- und Wegerecht, Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen an Stützmauer, einstweiliger Rechtsschutz (erfolglos), Verweis auf Hauptsacheentscheidung
Rechtsmittelinstanz:
VGH München, Beschluss vom 17.07.2025 – 11 CS 25.407
Fundstelle:
BeckRS 2024, 48637

Tenor

I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Mai 2024 wird hinsichtlich dessen Ziffer 2. wiederhergestellt und hinsichtlich der Ziffer 5. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
II. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 1/3 und die Antragsgegnerin 2/3.
III. Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Gründe

1
Wegen des Sachverhalts und der Begründung wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. November 2024 (M 28 K 24.3455) verwiesen.