Titel:
Streitwert für Klage eines Landwirts gegen Planfeststellungsbeschluss
Normenkette:
GKG § 52 Abs. 1
Leitsatz:
Der Streitwert für die Klage eines Landwirts gegen einen Planfeststellungsbeschluss, durch den landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, beträgt 0,50 EUR pro Quadratmeter. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Streitwert, Landwirt, Planfeststellungsbeschluss
Rechtsmittelinstanz:
VGH München, Beschluss vom 05.05.2025 – 8 C 25.402
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert wird auf EUR 4.184,50 festgesetzt.
Gründe
1
Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 19. Dezember 2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 34.2.1 und 34.2.4).