Titel:
Streitwert für Klage eines Landwirts gegen Planfeststellungsbeschluss
Normenkette:
GKG § 52 Abs. 1
Leitsatz:
Der Streitwert für die Klage eines Landwirts gegen einen Planfeststellungsbeschluss, durch den landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, beträgt 0,50 EUR pro Quadratmeter. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Streitwert, Planfeststellungsbeschluss, Landwirt
Rechtsmittelinstanz:
VGH München, Beschluss vom 05.05.2025 – 8 C 25.400
Fundstelle:
BeckRS 2024, 45983
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert wird auf EUR 4.705,00 festgesetzt.
Gründe
1
Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 19. Dezember 2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 34.2.4).