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AG München, Versäumnisurteil v. 11.06.2024 – 432 C 12689/24
Titel:

Versäumnisurteil – Herausgabe einer Mietwohnung

Schlagworte:
Räumungsklage, Herausgabeanspruch, Verzugszinsen, Streitwertfestsetzung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostentragungspflicht
Rechtsmittelinstanz:
LG München I, Beschluss vom 08.10.2024 – 14 T 12591/24
Fundstelle:
BeckRS 2024, 44104

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr innegehaltene, im Dachgeschoss rechts des Hauses …, gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, 2 Bad\ WC, 1 Balkon, 1 Kellerabteil und den Tiefgaragenstellplatz Nummer 19 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.501,19 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 17.03.2024 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.580 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 810 € seit 06.11.2023, aus 810 € seit 06.12.2023, aus 810 € seit 04.01.2024, aus 2.700 € seit 06.02.2024, aus 2.700 € seit 06.03.2024, aus 2.700 € seit 04.04.2024, aus 2.700 € seit 06.05.2024 und aus 2.350 € seit 01.02.2024 zu bezahlen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6. Der Beklagten wird keine Räumungsfrist gewährt.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 42.580,00 € festgesetzt.