Inhalt

LG Bamberg, Endurteil v. 29.11.2024 – 41 S 8/24 WEG e
Titel:

Ablehnung der Berufung

Normenkette:
ZPO § 540 Abs. 1 S. 1, S. 2
Schlagwort:
Wohnraummiete
Vorinstanz:
AG Würzburg, Endurteil vom 30.04.2024 – 30 C 1655/23 WEG
Fundstellen:
ZMR 2025, 231
BeckRS 2024, 43257
LSK 2024, 43257

Tenor

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 30.04.2024, Az. 30 C 1655/23 WEG, wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 32.812,50 € festgesetzt.

Entscheidungsgründe

1
Zur Begründung wird auf die in das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2024 aufgenommenen Darlegungen verwiesen, §§ 540 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO.