Titel:
Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf anhängige Verfahrens bei dem EuGH betreffend die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen
Normenkette:
ZPO § 148
Leitsatz:
Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung der mit Pressemitteilung vom 17.1.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Aussetzungsentscheidung, Malta, Online-Pokerspiele, Online-Glücksspiel, Rückforderung, Bereicherungsanspruch
Rechtsmittelinstanz:
OLG München, Beschluss vom 18.10.2024 – 14 W 122/24
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Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung, die von der beklagten Partei beantragt wurde, nach Anhörung der Klagepartei der mit Pressemitteilung vom 17.01.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das ebenfalls, wie im vorliegenden Verfahren, die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft.