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LG Kempten, Aussetzungsbeschluss v. 25.01.2024 – 31 O 828/23
Titel:

Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf anhängige Verfahrens bei dem EuGH betreffend die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen

Normenkette:
ZPO § 148
Leitsatz:
Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung der mit Pressemitteilung vom 17.1.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Aussetzungsentscheidung, Malta, Online-Pokerspiele, Online-Glücksspiel, Rückforderung, Bereicherungsanspruch
Rechtsmittelinstanz:
OLG München, Beschluss vom 18.10.2024 – 14 W 122/24

Tenor

1. Die Verhandlung wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-440/23 über ein Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta vom 11. Juli 2023 analog § 148 ZPO ausgesetzt.

Entscheidungsgründe

1
Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung, die von der beklagten Partei beantragt wurde, nach Anhörung der Klagepartei der mit Pressemitteilung vom 17.01.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das ebenfalls, wie im vorliegenden Verfahren, die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft.
2
Die Beklagte hat ihren Sitz ebenfalls in Malta.