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VG München, Beschluss v. 06.11.2024 – M 10 K 21.6271
Titel:

Streitwertfestsetzung, Vergleichsvorschlag, Verwaltungsgerichte, Rechtsmittelbelehrung, Elektronischer Rechtsverkehr, Wert des Beschwerdegegenstandes, Klageverfahren, Beschlüsse, Unanfechtbarkeit, Kosten des Verfahrens, Elektronische Form, Urkundsbeamten, Prozessbeendigung, Schriftsätze, Bekanntgabe, Kostenfolgen, Rahmenbedingungen, Einlegung, Geschäftsstelle, Erklärung

Schlagworte:
Vergleichsvorschlag, Annahme, Klageverfahren, Einstellung, Kostenentscheidung, Streitwertfestsetzung
Fundstelle:
BeckRS 2024, 32398

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
III. Der Streitwert wird auf 1.703.134,04 Euro festgesetzt.

Gründe

1
Die Beteiligten haben mit Schriftsätzen vom 24. bzw. 25. Oktober 2024 den mit Beschluss vom 18. September 2024 ergangenen Vergleichsvorschlag des Gerichts nach § 106 VwGO angekommen. Mit der Annahme des Vergleichsvorschlags ist das gerichtliche Klageverfahren daher beendet. Die Einstellung erfolgt deklaratorisch. Die Entscheidung über die Kosten folgt aus dem Vergleichsvorschlag vom 18. September 2024. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 GKG.