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VGH München, Beschluss v. 17.10.2024 – 6 B 24.434 , 6 B 24.435 , 6 B 24.436 , 6 B 24.437
Titel:

Verfahrensverbindung und -einstellung – Festsetzung des Streitwerts

Schlagworte:
Verfahrenseinstellung, Kostenübernahme durch die Beklagte, Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, Streitwertfestsetzung, Beendigung der mündlichen Verhandlung, Vorsitzender und Schriftführerin
Fundstelle:
BeckRS 2024, 30447

Tenor

I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und eingestellt. Die erstinstanzlichen Urteile sind unwirksam geworden.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen in sämtlichen Verfahren zu tragen. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war erforderlich.
III. Der Streitwert wird im Verfahren 6 B 24.434 auf 33.282,59 €, im Verfahren 6 B 24.435 auf 59.745,26 €, im Verfahren 6 B 24.436 auf 20.637,34 €, im Verfahren 6 B 24.437 auf 31.932,81 € festgesetzt.
Der Vorsitzende schließt die mündliche Verhandlung um 11:47 Uhr.