Titel:
Streitwertbemessung für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes
Normenketten:
RVG § 23 Abs. 1
ZPO § 3
Leitsatz:
Der Streitwert für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beträgt ein Brutto-Monatsgehalt. (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Streitwert, Vergleich, leidensgerechter Arbeitsplatz
Rechtsmittelinstanzen:
ArbG Würzburg, Beschluss vom 22.07.2024 – 3 Ca 210/24
LArbG Nürnberg, Beschluss vom 15.08.2024 – 2 Ta 59/24
Fundstelle:
BeckRS 2024, 27419
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 4.020,00 € und für den Vergleich auf 16.080,00 € festgesetzt.