Titel:
Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Normenkette:
ZPO § 104
Schlagworte:
Kostenfestsetzung, Erledigungserklärung
Rechtsmittelinstanzen:
LG Regensburg, Beschluss vom 22.05.2024 – 61 O 2404/23
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.07.2024 – 2 W 1045/24
Fundstelle:
BeckRS 2024, 21181
Entscheidungsgründe
1
Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.
2
Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.
3
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Die zu berücksichtigenden Gerichtskosten betragen
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353,00 €
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Zahlung der Klagepartei
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1.059,00 €
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hiervon verrechnet auf Kostenschuld der Beklagtenpartei
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353,00 €
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4
Der auf die Kostenschuld der Beklagtenpartei verrechnete Betrag ist zu erstatten. Der weitere Vorschuss in Höhe von 706,00 € wird zurückerstattet.
5
Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:
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Gerichtskosten
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353,00 €
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Anwaltskosten
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1.535,70 €
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Summe
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1.888,70 €
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