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LG Regensburg, Kostenfestsetzungsbeschluss v. 04.04.2024 – 61 O 2404/23
Titel:

Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Normenkette:
ZPO § 104
Schlagworte:
Kostenfestsetzung, Erledigungserklärung
Rechtsmittelinstanzen:
LG Regensburg, Beschluss vom 22.05.2024 – 61 O 2404/23
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.07.2024 – 2 W 1045/24
Fundstelle:
BeckRS 2024, 21181

Entscheidungsgründe

1
Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.
2
Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.
3

Die zu berücksichtigenden Gerichtskosten betragen

353,00 €

Zahlung der Klagepartei

1.059,00 €

hiervon verrechnet auf Kostenschuld der Beklagtenpartei

353,00 €

4
Der auf die Kostenschuld der Beklagtenpartei verrechnete Betrag ist zu erstatten. Der weitere Vorschuss in Höhe von 706,00 € wird zurückerstattet.
5
Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:

Gerichtskosten

353,00 €

Anwaltskosten

1.535,70 €

Summe

1.888,70 €