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VGH München, Beschluss v. 06.05.2024 – 10 B 23.1147
Titel:

Einstellung des Berufungsverfahrens

Schlagworte:
Berufungsverfahren, Einstellung, Kostenlast, Streitwertfestsetzung, Verzicht auf Begründung, Verzicht auf förmliche Zustellung, Mündliche Verhandlung
Vorinstanz:
VG München, Urteil vom 20.10.2016 – 12 K 16.139
Fundstelle:
BeckRS 2024, 12238

Tenor

I.  Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
II.  Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.  Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Beteiligten verzichten auf Begründung und förmliche Zustellung des vorstehenden Beschlusses.