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LG Bayreuth, Berichtigungsbeschluss v. 30.11.2023 – 1 HK O 30/23
Titel:

Berichtigungsbeschluss

Normenkette:
ZPO § 319 I
Schlagwort:
offensichtliche Unrichtigkeit
Vorinstanz:
LG Bayreuth, Endurteil vom 30.11.2023 – 1 HK O 30/23
Rechtsmittelinstanz:
OLG Nürnberg, Endurteil vom 10.09.2024 – 3 U 2510/23
Fundstelle:
BeckRS 2023, 36542

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Bayreuth – 1. Kammer für Handelssachen – vom 30.11.2023 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Ziffer 1. des Tenors wird ergänzt um den Satz:
Der weitergehende Zinsantrag wird abgewiesen.

Entscheidungsgründe

1
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Aus Ziffer 1 ergibt sich, dass das Gericht auf Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erkannt hat, beantragt waren 9. Hinsichtlich der Differenz liegt eine Klageabweisung vor, was bei der Abfassung übersehen wurde. Ersichtlich wollte das Gericht über den gesamten Klageantrag entscheiden.