2.1
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Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
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2.2
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Liefertermine müssen in Textform vereinbart werden.
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2.3
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Der in der Bestellung vereinbarte Preis ist ohne Abzug vor Montagebeginn gemäß Zahlungsaufforderung durch SES Sonnenenergie auf das von SES Sonnenenergie genannte Bankkonto einzuzahlen.
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2.4
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Abweichende Angaben über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Schriftform.
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2.5
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Zahlung 20 % nach Auftragsbestätigung, 70 % nach Lieferung der Module und 10 % bei Montageende (bis Wechselrichter).
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2.6
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Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären an: …
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2.7
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Kann die vereinbarte Leistung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden von SES Sonnenenergie nicht erbracht werden, so hat SES Sonnenenergie einen pauschalierten Schadensersatz gegen den Kunden in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme. … Neben diesem Schadensersatzanspruch hat SES Sonnenenergie einen Anspruch auf anteilige Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.
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2.8
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(Soweit auf die Klausel „Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglichen machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.“ verwiesen wird:) Sie berechtigen uns, … wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
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2.9
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Der Verbrauchter hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen.
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2.10
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Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
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2.11
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Alle Mängel müssen schriftlich gegenüber der SES Sonnenenergie angezeigt werden.
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2.12
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Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden.
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2.13
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Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach § 649 BGB …, bevor die SES Sonnenenergie mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist die SES Sonnenenergie berechtigt, eine Pauschale Vergütung i.H.v. 15 % des Nettovertragswertes zu verlangen.
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