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OLG Nürnberg, Anerkenntnisteilurteil v. 15.08.2023 – 13 U 3209/22
Titel:

Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner nach Anerkenntnis – Verlust des Rechtsmittels der Berufung der Klägerin 

Normenkette:
ZPO § 307 S. 1
Schlagworte:
Berufung, Streitwert, Gesamtschuldner, Berufungsverfahren, Zinsen, festgesetzt, verlustig, vollstreckbar, Rechtsmittels, verurteilt, Beklagten
Vorinstanz:
LG Nürnberg-Fürth vom -- – 8 O 8176/21

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere Zinsen aus 25.000,00 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.01.2021 bis 22.01.2022 zu zahlen.
2. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.

Entscheidungsgründe