Titel:
Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers
Normenketten:
ZPO
GVG
Leitsatz:
Das Nachlassgericht setzt die Vergütung des zur Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers durch Beschluss fest. Gegen diesen Beschluss findet der Rechtsbehelf der Beschwerde statt. (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Nachlassgericht, Vergütung, Festsetzung, Nachlasspfleger
Rechtsmittelinstanzen:
AG Aschaffenburg, Beschluss vom 10.07.2023 – 561 VI 432/21
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.08.2023 – 7 W 26/23
Fundstelle:
BeckRS 2023, 23232