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AG Aschaffenburg, Beschluss v. 09.05.2023 – 561 VI 432/21
Titel:

Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

Normenketten:
ZPO
GVG
Leitsatz:
Das Nachlassgericht setzt die Vergütung des zur Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers durch Beschluss fest. Gegen diesen Beschluss findet der Rechtsbehelf der Beschwerde statt. (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Nachlassgericht, Vergütung, Festsetzung, Nachlasspfleger
Rechtsmittelinstanzen:
AG Aschaffenburg, Beschluss vom 10.07.2023 – 561 VI 432/21
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.08.2023 – 7 W 26/23
Fundstelle:
BeckRS 2023, 23232

Tenor

Dem Nachlasspfleger Herrn E. B. wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom 20.08.2021 bis 11.03.2023 eine Vergütung aus dem Nachlass von Kr. R. in Höhe von  7.003,15 EUR festgesetzt.