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VG München, Berichtigungsbeschluss v. 04.05.2023 – M 5 K 19.30934
Titel:

Berichtigung bei falschem Beteiligtennamen

Normenkette:
§ 118 Abs. 1 S. 1 VwGO
Leitsatz:
Wird der Name eines Beteiligten falsch in das Datensystem des Gerichts übernommen, so ist ein entsprechender Fehler im Urteil jederzeit durch Beschluss zu berichtigen. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Urteilberichtigung, Name unvollständig, Berichtigungsbeschluss, offensichtliche Unrichtigkeit, Fehler bei Übertragung, falscher Name, Urteilsberichtigung
Vorinstanz:
VG München, Urteil vom 24.04.2023 – M 5 K 19.30934
Fundstelle:
BeckRS 2023, 18271

Tenor

Der Tenor des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2023 wird berichtigt:
Der Name des Klägers zu 2 lautet statt J. … B. …: J. … B. … O. …

Entscheidungsgründe

1
Der Tenor war auf Antrag der Beklagten vom 2. Mai 2023 zu berichtigen. Der Name des Klägers zu 2 wurde bei der Klageerhebung falsch in das Gerichtssystem aufgenommen und dieser Fehler bislang nicht bemerkt.