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AG München, Beschluss v. 27.01.2023 – ERVIII Gs 186/23
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Titel:
Unbegründete Beschwerde gegen Haftbefehl
Normenkette:
StPO § 114, § 117 Abs. 2 S. 1
Schlagworte:
Beschwerde, Haftbefehl, Beschuldigten, Verteidigers
Tenor
Der Beschwerde des Verteidigers des Beschuldigten vom 24.01.2023 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts München vom 20.01.2023 wird nicht abgeholfen.