Titel:
Rechtsgrundlage für längerfristige Kameraaufnahmen eines Waldgebietes
Normenkette:
StPO § 163, § 163f
Leitsatz:
§ 163f StPO ist nur auf eine längerfristige Observation des Beschuldigten oder anderer Personen anwendbar, nicht auf die Beobachtung, auch mit Kameras, von Örtlichkeiten wie hier eines bestimmten Waldgebietes (Abgrenzung zu LG Tübingen BeckRS 2020, 14109). (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Observation, Kameraaufnahmen, Rechtsgrundlage, Örtlichkeit, Waldgebiet
Rechtsmittelinstanz:
LG Bamberg, Beschluss vom 08.05.2023 – 13 Qs 22/23
Fundstelle:
BeckRS 2023, 11039
Tenor
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 13.04.2023 auf Anordnung der längerfristigen Observation des Waldgebietes nordöstlich der Ortslage … im Bereich zwischen dem Sportplatz des … und … mittels Kameras für 3 Monate wird abgelehnt.
Gründe
1
§ 163 f StPO ist schon seinem Wortlaut nach nur auf längerfristige Observation des Beschuldigten nach § 163 Abs. 1 Satz 1 StPO oder anderer Personen nach § 163 Abs. 1 Satz 3 StPO anwendbar, nicht auf die Beobachtung, auch mit Kameras, von Örtlichkeiten wie hier eines bestimmten Waldgebietes. Selbst wenn man mit dem Landgericht Tübingen (vgl. LG Tübingen, Beschluss vom 11.03.2020, BeckRS 2020, 14109) die Beobachtung eines Ortes, an dem sich bestimmte Personen immer wieder aufhalten, (dort der Hauseingang eines Wohnhauses bezogen auf dessen Bewohner) mit der längerfristigen Observierung der genannten Personen gleichsetzt, ist dies mit einem Waldgebiet, bei dem keine Personen bekannt sind, die sich dort regelmäßig aufhalten, nicht vergleichbar. Im Übrigen würde es sich, wenn, wie von der Staatsanwaltschaft Bamberg offenbar erhofft, Personen durch den Aufnahmebereich der 3 Kameras laufen auch nicht um ein längerfristige Observierung im Sinn des § 163f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 handeln, da keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass diese Personen sich durchgehend länger als 24 Stunden im Aufnahmebereich der Kamera aufhalten werden oder dass dieselben Personen an mehr als 2 Tagen immer wieder denselben Baum (mit der installierten Kamera) in demselben Wald aufsuchen werden.
2
Der Antrag war daher abzulehnen.