Inhalt

AG München, Beschluss v. 12.08.2022 – 171 C 11188/22
Titel:

Antragsschrift, Sachverhalt, Unterlagen, Schlagworte, Gründe, Tenor

Schlagworte:
Antragsschrift, Sachverhalt, Unterlagen, Schlagworte, Gründe, Tenor
Rechtsmittelinstanz:
AG München, Urteil vom 01.02.2023 – 171 C 11188/22

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

auf ihrem Anwesen in der B.straße 137a in 8... M. eine Überwachungskamera aufzustellen, zu montieren und/oder zu betreiben, die die Terrasse und/oder den Garten der Antragstellerin erfasst oder erfassen kann oder den Eindruck hiervon erweckt.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
4. Mit dem Beschluss ist zuzustellen:
Antragsschrift vom 08.08.2022; Gesprächsvermerk vom 12.08.2022

Gründe

1
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 08.08.2022 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.