- 1.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. B. in die Lohngruppe 604 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 2.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers C. W. S. in die Lohngruppe 604 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 3.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers W. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 4.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Carsten Imhof in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 5.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 6.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers U. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 7.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers G. W. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 8.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 9.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers K.-D. P. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 10.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 11.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers K. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 12.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. W. in die Lohngruppe 444 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 13.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers W. A. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 14.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers H. B. in die Lohngruppe 443 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 15.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 16.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. E. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 17.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers G. F. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 18.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. F. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 19.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 20.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers E. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 21.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers S. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 22.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 23.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 24.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. K. in die Lohngruppe 444 oder 443 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 25.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. L. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 26.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers F. M. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 27.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. Ö. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 28.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers E. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 29.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 30.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 31.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. S. in die Lohngruppe 442 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 32.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers H. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 33.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers D. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 34.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers S. S. in die Lohngruppe 443 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 35.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 36.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 37.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers N. Z. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 38.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers C. Z. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 39.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. C. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 40.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 41.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers C. A. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 42.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers N. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 43.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers C. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 44.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Cl. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 45.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 46.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 47.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 48.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 49.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. D. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 50.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. R. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 51.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 52.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 53.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers P. L. in die Lohngruppe 444 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 54.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. R. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 55.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin N. S. in die Lohngruppe 442 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 56.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin Y. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 57.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. St. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 58.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin Y. B.-L. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 59.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. H. in die 443 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 60.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin J. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 61.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin A. E. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 62.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin T. L. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 63.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 64.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers G. H. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 65.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. H. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 66.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers S. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 67.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. K. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 68.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. K. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 69.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. K. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 70.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 71.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers G. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 72.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Th. W. in die Lohngruppe 444 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 73.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. L. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 74.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. Pf. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 75.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 76.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 77.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers S. W. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 78.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. P. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 79.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 80.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. P. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 81.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 82.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 83.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers H. A. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 84.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers S. W. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 85.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers H. O. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 86.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 87.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 88.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 89.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers S. M. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 90.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers H. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 91.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. N. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 92.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 93.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 94.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. T. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 95.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers St. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 96.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers D. J. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 97.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers L. W. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 98.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Th. L. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 99.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers K. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 100.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Th. St. in die Lohngruppe 444 oder 443 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 101.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers I. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 102.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin P. U. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 103.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 104.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers O. St. in die Lohngruppe 445 ei zuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 105.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. St. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 106.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin K. B. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 107.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers F. L. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 108.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Chr. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 109.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 110.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin A.-C. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 111.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. E. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 112.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers R. St. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 113.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin D. S. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 114.
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der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin C. Sp. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 115.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin Ch. M. W. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 116.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers D. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 117.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. T. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 118.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. Z. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 119.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers P. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 120.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers St. T. in die Lohngruppe 444 oder 443 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 121.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers S. D. in die Lohngruppe 444 oder 443 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 122.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. F. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 123.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers D. N. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 124.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. W. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 125.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers St. E. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 126.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin A. W. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 127.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. F. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 128.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 129.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers K. St. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 130.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers P. V. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 131.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin E. M. in die Lohngruppe 558 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 132.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers F. A. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 133.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers St. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 134.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 135.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J.-P. I. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 136.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Th. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 137.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers D. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 138.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin B. K. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 139.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin S. L. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 140.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers T . B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 141.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers K. Sp. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 142.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 143.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin K. U. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 144.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin A. B. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 145.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung der Arbeitnehmerin N. F. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 146.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 147.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers F. Z. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 148.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. F. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 149.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers D. J. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 150.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. L. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 151.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 152.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers C. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 153.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Th. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 154.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. A. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 155.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 156.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 157.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. W. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 158.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. H. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 159.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. R. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 160.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 161.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers E. Y. in die Lohngruppe 288 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 162.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 163.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. J. in die Lohngruppe 559 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 164.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. D. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 165.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 166.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers P. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 167.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers F. M. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 168.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. B. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 169.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers B. T. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 170.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers G. P. in die Lohngruppe 288 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 171.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. S. in die Lohngruppe 288 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 172.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. T. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 173.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers E. Y. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 174.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. Sch. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 175.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. N. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 176.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. G. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 177.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Th. H. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 178.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers St. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 179.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. K. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 180.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers J. D. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 181.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. D. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 182.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. W. in die Lohngruppe 445 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 183.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. B. in die Lohngruppe 288 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 184.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers M. J. in die Lohngruppe 288 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;
- 185.
-
der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 1) und Antragstellers zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Ch. K.in die Lohngruppe 447 einzuholen und im Fall der Verweigerung diese gerichtlich ersetzen zu lassen;