Titel:
Erinnerung gegen den Kostenansatz mit materiellen Einwendungen
Normenkette:
GKG § 66
Leitsatz:
Eine Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nicht mit Einwendungen gegen die Entscheidung betrieben werden. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Erinnerung, Kostenansatz, materielle Einwände
Rechtsmittelinstanz:
BGH Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2023 – I ZB 98/22
Fundstelle:
BeckRS 2022, 41629
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Die Erinnerung war zurückzuweisen, da der Schuldner keine kostenrechtlichen Einwendungen vorbringt, sondern sich auf die Wiederholung seiner sterotyp vorgebrachten, unzutreffenden Einwände gegen die Wirksamkeit der Entscheidung beschränkt.