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LG Memmingen, Berichtigungsbeschluss v. 08.11.2022 – 22 O 844/22
Titel:

Schreibversehen, ZPO, Diktat, offensichtliches, offensichtliches Schreibversehen

Schlagworte:
Schreibversehen, ZPO, Diktat, offensichtliches, offensichtliches Schreibversehen
Fundstelle:
BeckRS 2022, 32452

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Memmingen - 2. Zivilkammer - vom 03.11.2022 wird Auf Seite 2, dritter Absatz, im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Die Beklagte entwickelte ein Update für die Motorsteuerung zur Verbesserung der Abgasreinigung, welches vom Kraftfahrtbundesamt am 25.2.2021 freigegeben wurde, woraufhin die Beklagte einen freiwilligen Rückruf veranlasste.

Entscheidungsgründe

1
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.