Ausweislich der Presseerklärung des BGH Nr. 104/2022 vom 01.07.2022 soll am 21.11.2022, in Sachen VIa ZR 335/21 ein Verhandlungstermin stattfinden. Sofern bis dahin eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-100/21 vorliegen wird, besteht nach der Presseerklärung für den BGH in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, die sich aus einer solchen Entscheidung möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern. Bei dieser Sachlage erschiene es derzeit wenig prozessökonomisch, wenn der Senat in entsprechenden Dieselsachen Entscheidungen treffen würde. Im Rahmen der notwendigen Priorisierung des mit zahlreichen anderen offenen Verfahren belasteten Senats werden Dieselsachen wie die vorliegende daher in nächster Zeit nicht prioritär behandelt.