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ArbG Nürnberg, Beschluss v. 24.02.2022 – 12 Ca 6396/20
Titel:

Wertfestsetzung bei Beendigung eines Bestandsstreits durch Prozessvergleich

Normenkette:
GKG § 45
Leitsatz:
Treffen die Parteien in einem Prozessvergleich zur Beendigung eines Bestandsstreits im Vergleichswege auch eine Vereinbarung über einen Weiterbeschäftigungsantrag, ist dies wertmäßig nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Streitwertfestsetzung, Vergleichswert, Prozessvergleich, Bestandsstreit, Weiterbeschäftigungsantrag
Rechtsmittelinstanzen:
ArbG Nürnberg, Beschluss vom 17.03.2022 – 12 Ca 6396/20
LArbG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 – 2 Ta 12/22

Tenor

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 67.133,90 €, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,- € festgesetzt.