Titel:
Diktatversehen, Schreibversehen, Fahrzeug, Euro 5 Norm, Korrektur, Urteil, Landgericht
Schlagworte:
Diktatversehen, Schreibversehen, Fahrzeug, Euro 5 Norm, Korrektur, Urteil, Landgericht
Vorinstanzen:
LG Bamberg, Berichtigungsbeschluss vom 22.10.2021 – 24 O 68/21
LG Bamberg, Endurteil vom 28.09.2021 – 24 O 68/21
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 2. Zivilkammer – vom 28.09.2021 wird im streitigen Tatbestand (Seite 4 des Urteils) wie folgt berichtigt:
„Sie trägt vor, das Fahrzeug halte den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß gemäß der Euro-fünf-Norm im sogenannten neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ein und entspreche der EU-Typgenehmigung.“
Entscheidungsgründe
1
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
2
Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass das gegenständliche Fahrzeug der Euro 5 Norm unterliegt.
3
Das Urteil war entsprechend zu korrigieren.