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AG Nürnberg, Anerkenntnisurteil v. 17.05.2021 – 19 C 2342/20
Titel:

Beschwerde, Berufung, Frist, Zustellung, Notfrist, Rechtsbehelfsbelehrung, Protokoll, Ablauf, Mitwirkung, Dokument, Elektronische, Anwaltsschriftsatz, EGVP, Dokumente, anwaltliche Mitwirkung, Richter am Amtsgericht

Schlagworte:
Beschwerde, Berufung, Frist, Zustellung, Notfrist, Rechtsbehelfsbelehrung, Protokoll, Ablauf, Mitwirkung, Dokument, Elektronische, Anwaltsschriftsatz, EGVP, Dokumente, anwaltliche Mitwirkung, Richter am Amtsgericht
Fundstelle:
BeckRS 2021, 60494

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) jeweils 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.01.2020 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.