Titel:
Schreibversehen, Nettokaltmiete, Diktat, offensichtliches, Klagepartei, ZPO, Endurteils, offensichtliches Schreibversehen
Schlagworte:
Schreibversehen, Nettokaltmiete, Diktat, offensichtliches, Klagepartei, ZPO, Endurteils, offensichtliches Schreibversehen
Fundstelle:
BeckRS 2021, 59122
Tenor
Das Endurteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen a.d. Ilm von 23.04.2021 wird im Tenor hinsichtlich der Ziffer 2.) wie folgt berichtigt:
Die Nettokaltmiete wird ab 01.12.2020 auf 777,48 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Die Klagepartei war angehört worden, hatte sich aber bis heute nicht geäußert. Unter Ziffer III. Seite 11 des Endurteils war ausdrücklich die Nettokaltmiete mit 777,48 € angegeben worden.