Inhalt

ArbG Nürnberg, Beschluss v. 25.05.2021 – 14 Ca 1083/20
Titel:

Feststellung, Feststellungsklage, Verlust, Interesse, Rechtsgedanken, Nichtbestehen

Schlagworte:
Feststellung, Feststellungsklage, Verlust, Interesse, Rechtsgedanken, Nichtbestehen
Rechtsmittelinstanz:
LArbG Nürnberg, Beschluss vom 29.07.2021 – 2 Ta 65/21
Fundstelle:
BeckRS 2021, 58738

Tenor

Auf den Antrag vom 11.5.2021 wird der Gebührenstreitwert für das Verfahren auf 46.200,00 Euro festgesetzt.

Gründe

1
Der Kläger begehrt mittels negativer Feststellungsklage die Feststellung des Nichtbestehens von Schadensersatzansprüchen des Beklagten aus dem Verlust des Arbeitsplatzes des Beklagten bei der YYY AG. Das wirtschaftliche Interesse ist nach dem Rechtsgedanken des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG auf die Vierteljahresvergütung begrenzt. Die monatliche Bruttovergütung des Beklagten bei der YYY AG betrug ca. 15.400,00 Euro.