Titel:
Berufung, ZPO
Schlagworte:
Berufung, ZPO
Vorinstanzen:
OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 25.08.2021 – 1 U 194/21
LG Hof, Endurteil vom 26.04.2021 – 1 HK O 1/19
Fundstelle:
BeckRS 2021, 55560
Tenor
1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.505,87 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.