Titel:
Berufung, ZPO
Schlagworte:
Berufung, ZPO
Vorinstanzen:
OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 25.08.2021 – 1 U 194/21
LG Hof, Endurteil vom 26.04.2021 – 1 HK O 1/19
Tenor
1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.505,87 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.