Inhalt

OLG Bamberg, Beschluss v. 31.08.2021 – 1 U 194/21
Titel:

Berufung, ZPO

Schlagworte:
Berufung, ZPO
Vorinstanzen:
OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 25.08.2021 – 1 U 194/21
LG Hof, Endurteil vom 26.04.2021 – 1 HK O 1/19

Tenor

1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.505,87 € festgesetzt.

Gründe

1
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.