Titel:
Auswahl des Vormunds
Normenkette:
BGB § 1773, § 1791c
Leitsatz:
Kann eine Übertragung der Vormundschaft auf die gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Schwangeren nicht befürwortet werden, ist eine Amtsvormundschaft anzuordnen. (Rn. 4 – 5) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Vormund, Amtsvormundschaft, gesetzliche Vertretung, minderjährig, schwanger
Rechtsmittelinstanz:
OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2022 – 7 UF 263/21
Fundstelle:
BeckRS 2021, 54297
Tenor
1. Für das Kind N. N., voraussichtlicher Geburtstermin am ... 2021, wird Amtsvormundschaft eintreten (§ 1791 c BGB).
2. Als Vormund wird ausgewählt:
Gründe
1
Die elterliche Sorge der Mutter ruht, da die Mutter minderjährig ist.
2
Für das Kind war deshalb Vormundschaft anzuordnen.
3
Mit Schreiben vom 26.10.2021 beantragte die gesetzliche Vertreterin der Mutter, … als Vormund für das erwartete Kind bestellt zu werden.
4
In der eingeholten Stellungnahme des … wurde die persönliche und wirtschaftliche Situation der Familie der Mutter beschrieben. Aufgrund dieser Ausführungen kann derzeit eine Übertragung der Vormundschaft auf Frau … nicht befürwortet werden.
5
Als Vormund wurde deshalb die … - ausgewählt.