Inhalt

AG Hof, Verfügung v. 24.09.2021 – 8 OWi 2510 Js 6186/21
Titel:

Hauptverhandlung, Akteneinsicht, Beweisaufnahme, Beiziehung, Schriftsatz, Beweismittel, Hauptverhandlungstermin, Messung, Hinzuziehung, Verteidigung, Akte, Termin, Wiedervorlage, Schreiben, Ergebnis der Beweisaufnahme

Schlagworte:
Hauptverhandlung, Akteneinsicht, Beweisaufnahme, Beiziehung, Schriftsatz, Beweismittel, Hauptverhandlungstermin, Messung, Hinzuziehung, Verteidigung, Akte, Termin, Wiedervorlage, Schreiben, Ergebnis der Beweisaufnahme
Rechtsmittelinstanzen:
AG Hof, Beschluss vom 28.09.2021 – 8 OWi 2510 Js 6186/21
LG Hof, Beschluss vom 05.10.2021 – 4 Qs 135/21
Fundstelle:
BeckRS 2021, 51877

Entscheidungsgründe

1
1.  Folgendes Schreiben fertigen:
(Anrede Anschreiben, z.B. "Sehr geehrte Damen und Herren," wird automatisch ergänzt) ,
bezugnehmend auf Ihren Schriftsatz vom 20.09.2021 darf mitgeteilt werden, dass eine Beiziehung der Videosequenz über die gegenständliche Messung nach Ansicht des nunmehr zuständigen Richtersderzeit nicht für erforderlich gehalten wird.
2
Sollte aufgrund der (ausgeführten) Verfügung des vormals zuständigen Richters vom 28.06.2021 wider Erwartens eine entsprechende Videosequenz zu den Akten gelangen, wird diese selbstverständlich im Wege der Akteneinsicht auch der Verteidigung gewährt werden.
3
Ansonsten bleibt die Hinzuziehung weiterer - derzeit nicht bei der Akte befindlicher - Beweismittel vorbehaltlich dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der mündlichen Hauptverhandlung vorbehalten. Der Hauptverhandlungstermin am 18.10.2021 bleibt aufrechterhalten. Es wird um klarstellende Mitteilung gebeten, ob nochmals Akteneinsicht in die Verfahrensakte (ohne enthaltener Videosequenz) gewünscht wird.
4
Der Hauptverhandlungstermin am 18.10.2021 bleibt aufrechterhalten.
5
Es wird um klarstellende Mitteilung gebeten, ob nochmals Akteneinsicht in die Verfahrensakte (ohne enthaltener Videosequenz) gewünscht wird.
2. Begl. Schreiben von Nr. 1 hinausgeben an:
Wahlverteidiger des Betroffenen formlos
3. Wiedervorlage m.E., sp. zum Termin.