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VGH München, Beschluss v. 28.09.2021 – 8 A 19.40008
Titel:

Fotografie, Kopie, Klage, Streitwert, Verfahren, Rechtslage, Vortrag, Bild, stelle, festgesetzt, Euro, Bilder, eingestellt, Ortsabrundungssatzung

Schlagworte:
Fotografie, Kopie, Klage, Streitwert, Verfahren, Rechtslage, Vortrag, Bild, stelle, festgesetzt, Euro, Bilder, eingestellt, Ortsabrundungssatzung

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.