Titel:
Ablehnung eines Antrags auf Pflichtverteidigerbestellung im Steuerstrafverfahren
Normenkette:
StPO § 140 Abs. 2
Schlagworte:
Pflichtverteidigung, Steuerstrafverfahren, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage
Rechtsmittelinstanz:
LG Hof, Beschluss vom 14.01.2022 – 4 Qs 5/22
Fundstelle:
BeckRS 2021, 44519
Tenor
Der Antrag des Angeschuldigten…, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.
Gründe
1
Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Angeschuldigte nicht selbst verteidigen kann.