Titel:
Anforderung von Arztberichten
Normenkette:
SGB V § 294 a
Schlagworte:
Beschwerde, Arztbericht, Mitwirkungsverpflichtung, Mitwirkungsverpflichtungen, Verfügung
Fundstelle:
BeckRS 2021, 37394
Tenor
Die Kammer geht davon aus, dass selbstverständlich entsprechende Arztberichte angefordert werden können (§ 294 a SGB V).
Es möge detailliert und konkret vorgetragen werden:
a) Sind entsprechende Arztberichte angefordert worden? (Datum/Inhalt).
b) Ergebnis der Anforderung.
c) Sind die gesetzlich Versicherten auf ihre Mitwirkungsverpflichtung hingewiesen worden (Wann? Wie?).