Titel:
Streitwertfestsetzung, Klage, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Gerichtskostengesetz, GKG
Schlagworte:
Streitwertfestsetzung, Klage, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Gerichtskostengesetz, GKG
Rechtsmittelinstanz:
VGH München, Beschluss vom 23.11.2021 – 15 C 21.2706
Fundstelle:
BeckRS 2021, 36704
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Klage ist mit der am 16.7.2021 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen worden.
2
Gemäß § 92 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) war daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
3
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.